2010 hatte Susanne Sokoll-Seebacher um eine Konzession für eine Apotheke in Pinsdorf (Bezirk Gmunden) angesucht. Fünf Jahre später konnte sie ihre Landapotheke eröffnen. Dazwischen gab es einen abgelehnten Antrag, Verhandlungen, Urteile und Berufungen.
Es spießte sich am so genannten Gebietsschutz für Apotheken. Dieser stellte sicher, dass bestehende Apotheken in einem Einzugsgebiet von 5500 Menschen ohne Konkurrenz bleiben. Zudem ist ein Mindestabstand von 500 Metern zwischen einer neuen und bestehenden Apotheke einzuhalten.
"Es ging in meinem Fall lediglich um fünf Häuser in Altmünster, die 70 Meter näher zu meiner Apotheke lagen als bei der bestehenden in Altmünster", sagt Sokoll-Seebacher. Zudem sei nicht berücksichtigt worden, dass die Bahnschranke, die Pinsdorf mit Altmünster direkt verband, geschlossen worden sei.
Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich (LVwG) gab die Sache an den Europäischen Gerichtshof (EuGH) weiter. Dieser gab Sokoll-Seebacher im Februar 2014 recht. Die Bestimmungen des Gebietsschutzes verstoßen gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit der EU.
Nun haben die EU-Richter über die Berufung entschieden. Das Resultat: Der Gebietsschutz ist endgültig gekippt. Das Urteil von 2014 wurde erweitert. Vor zwei Jahren bezogen sich die Richter einzig auf den ländlichen Raum. Sie befürchteten Unterversorgung der Bevölkerung. Im Urteil vom 30. Juni 2016 ist auch der städtische Bereich miteinbezogen. Sokoll-Seebacher behält die Konzession: "Ich bin sehr erleichtert", sagt sie.
Für Ulrike Mursch-Edlmayr, Präsidentin der Apothekerkammer in Oberösterreich, keine Überraschung: "Es ist nicht verwunderlich, dass die Interpretation jetzt auch auf den städtischen Raum ausgedehnt wurde." Das Urteil des EuGH gelte es nun bestmöglich umzusetzen.
Auch für die Erweiterung einer Apotheke in Leonding hat der LVwG nach dem Richterspruch aus Luxemburg grünes Licht für die Konzession gegeben.
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