Mit Inkrafttreten der entsprechenden Verordnung des Gesundheitsministeriums geht's los: Mit 25. Juni dieses Jahres wird der nationale Versandhandel von rezeptfreien Arzneimitteln über Apotheken möglich.
Ein "Umsturz" in der Arzneimittelversorgung zeichnet sich dadurch derzeit nicht ab, sagten dazu Vertreter der Apothekerkammer.
"Es handelt sich um die Umsetzung von EU-Regelungen. Der sogenannte 'Fernabsatz' betrifft in Österreich ausschließlich rezeptfreie Arzneimittel, nur Human-Arzneimittel und darf nur durch bestehende öffentliche Apotheken erfolgen", sagte Hans Steindl, Kammeramtsdirektor der Österreichischen Apothekerkammer.
Angleichung an andere EU-Länder
Dienstagnachmittag wurde die entsprechende Verordnung des Gesundheitsministeriums im Amtsblatt veröffentlicht. "Verordnung der Bundesministerin für Gesundheit über die Abgabe von Humanarzneispezialitäten durch Fernabsatz", lautet der Titel. Dahinter verbirgt sich im Grunde die Angleichung der österreichischen Situation an jene, die bereits in vielen EU-Staaten existiert: Arzneimittel können auch via Internet angeboten und dann an die Besteller versendet werden.
"OTC-Medikamente (rezeptfrei erhältliche Arzneimittel; Anm.) konnten ja bisher auch schon aufgrund der EU-Regelungen von österreichischen Konsumenten bei offiziellen Apotheken mit Versandhandel in EU-Ländern bestellt werden. Das wird jetzt eben auch in Österreich möglich", sagte der Präsident der Österreichischen Apothekerkammer, Max Wellan.
Voraussetzung: Rezeptfrei
Anders als in Deutschland wird der Konsument in Österreich in Zukunft ausschließlich Humanarzneimittel bei einer der 1.350 öffentlichen Apotheken bestellen können, die in Österreich rezeptfrei erhältlich sind. "Viagra & Co." fallen da nicht darunter, im Internet sind hier ausschließlich illegale Anbieter - zum größten Teil mit unwirksamen oder gar toxischen Fälschungen - "unterwegs".
Gerade deshalb hat man sich im Gesundheitsministerium laut der Apothekerkammer sehr bemüht, möglichst viele Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. "Apotheken, die auch diesen Fernabsatz betreiben, müssen real existierende öffentliche Apotheken in Österreich sein. Im Rahmen ihrer Geschäftsstätigkeit müssen sie sich beim Bundesamt für die Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) registrieren. Sie führen dann ein 'Sicherheitslogo' auf ihrer Homepage und werden in die Liste der Versandapotheken des BASG aufgenommen. Es muss eine Aufsicht durch den jeweiligen Apothekenleiter, ein Apotheker, gegeben sein. Es muss eine Qualitätssicherung und ein Qualitätsmanagement geben", schilderte Steindl die Vorkehrungen.
http://www.nachrichten.at/
E-Zigaretten gefährden vor allem Jugendliche...
Protonenpumpen-Inhibitoren gegen Sodbrennen, Gastritis und Co mit Bedacht einnehmen...
Ähnliches passiere auch bei Schutzmasken und Desinfektionsmitteln....